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Konzept Leistungsbewertung

Sie finden hier Informationen

- zur Notentabelle für die Klassen 3-6

 

- zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens

 

- zum Konzept der  Leistungsbewertung

Grundlage ist die VV Leistungsbewertung vom 19.06.2006 und die Beschlüsse der jeweiligen Gremien bzw. der  Fachkonferenzen (entsprechend § 85 und § 87 des Brandenburgischen Schulgesetzes) und überarbeitet durch die Leistungsbewertung vom 21.07.2011

 

> Hier kommen Sie direkt zur  VV Leistungsbewertung

 

Grundsätze:

  1. Ziel der Leistungsfeststellung ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus gemessen an den Vorgaben der Rahmenpläne.
  2. Leistungsbewertung ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Vorgang, der nachvollziehbar und verständlich sein muss.
  3. Leistungsbewertung dient der Information, zusätzlicher Förderung  und Beratung der SchülerInnen und der Eltern.
  4. Die Klassenkonferenzen berät und beschließt  über:

 

A Versetzung

B Aufrücken anstelle der Versetzung

C die Zeugnisse

D die Einführung schriftlicher  Informationen zur Lernentwicklung anstelle von Noten (Ende der 1. Klasse erfolgt Beschluss der Klassenelternkonferenz, ob Notengebung oder schriftliche Information über den Leistungsstand in

Klasse 2 erfolgt)

  1. In den Jahrgangsstufen 2-6 gehen schriftlich erbrachte Leistungen höchstens mit einem Anteil von 40% ein. Im  Fach Englisch in Klassenstufe 3 bildet sich die Gesamtnote aus den Bereichen „Hörverstehen“, „Sprechen“ und „Leseverstehen“.
     
  2. Die Bewertung mit Noten erfolgt nach folgendem Schlüssel:
    Erreichte Leistung  Note
    100 - 96 % 1
      95 - 80 % 2
      79 - 60 % 3
      59 - 45 % 4
      44 - 16 % 5
    unter 15 % 6
  3. Vergleichsarbeiten sind schriftliche Arbeiten zur Leistungsfeststellung, die zur Sicherung vergleichbarer Standards in bestimmten Fächern und in bestimmten Jahrgangsstufen  schulübergreifend und auch landesweit mit gleichen Aufgabenstellungen durchgeführt werden.
     
  4. Schriftliche Arbeiten sind  Vergleichsarbeiten und   verbindliche Klassenarbeiten, die von allen SchülerInnen einer Klasse oder Lerngruppe unter Aufsicht und unter gleichen Bedingungen angefertigt werden. Über die Dauer und Anzahl der Arbeiten entscheiden die Fachkonferenzen im Rahmen der nachfolgenden Tabelle, die aus der VV Leistungsbewertung vom 21.07.2011 stammt:

    Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten
    Grundschule
  5. Fach

    Lernbereich

    Jahrgangs-

    stufe

    Zahl im

    Schuljahr

    Dauer in

    Minuten

    Deutsch1 2 2 30
    3 3 30
    4 4 45
    5 4 45
    6 4 60
     
    Mathematik 2 2 30
    3 3 30
    4 3 45
    5 4 45
    6 4 45
     
    Erste Fremdsprache 4 3 30
    5 4 45
    6 4 45
     
    Lernbereich Naturwissenschaften 5 je Fach eine 20
    6 je Fach zwei 45
     

    Lernbereich Gesellschaft-

    wissenschaften

    5 je Fach eine 20
    6 je Fach zwei 45
  6. In der Jahrgangsstufe 3 werden eine schriftliche Arbeit und in den Jahrgangsstufen 4-6 jeweils 2 schriftliche Arbeiten durchgeführt, in denen der Schwerpunkt der Bewertung auf der Rechtschreibung liegt.

    Schriftliche  Klassenarbeiten sind mindestens fünf Tage vorher anzukündigen. Es sollen in einer Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden und nur eine am Tag. Diese werden mit 40 % bewertet. Alle anderen zu bewertenden Leistungen zählen zur 60 %igen Benotung.
     
    1. Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind in der Leistungsbewertung angemessen einzubeziehen. Die zusammenfassende Bewertung erfolgt in regelmäßigen Abständen  nach nachvollziehbaren und transparenten Kriterien.
       
    2. Hausaufgaben werden entsprechend unseres Hausaufgabenkonzeptes bewertet.

Beschlussfassung am 19.09.2011

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