Herzlich Willkommen!
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Besucher,
Wir sind eine Grundschule mit ca. 440 Kindern und 28 Lehrern und bieten ein Ganztagsangebot in offener Form an. Den Titel „Europaschule“ tragen wir seit 1999 und pflegen Schulpartnerschaften innerhalb Europas. mehr
Aktualisiert am 13.01.2020
Pressemitteilung des MBJS: Zwei weitere Wochen Distanzunterricht für Schulen in Brandenburg
Sehr geehrte Eltern,
zur besseren Organisation der Notbetreuung bitten wir Sie, uns darüber in Kenntnis zu setzen, ob Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung im Januar 2021 benötigen.
Bitte denken Sie ebenfalls an die Essenbestellung!
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und kommen Sie gesund in das neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Ines Meier
Sehr geehrte Eltern,
auf der Homepage der Gemeinde Mühlenbecker Land finden Sie die Anträge für die Notbetreuung und die Auflistung der systemrelevanten Berufe: Seite der Gemeinde Mühlenbecker Land/Notbetreuung
Elternbrief zum Distanzlernen ab 04.01.2021
Unseren aktuellen Hygieneplan können Sie hier sowie das Konzept für die Organisation des Schulbetriebes während der Pandemie laden.
Desweiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, das Schulhaus während der Schulzeit ohne Termin NICHT zu betreten.
Sollte Ihr Kind etwas vergessen haben, können Sie gerne im Sekretariat anrufen und notfalls etwas ausrichten lassen.
WICHTIGE INFO zur Schulanmeldung der 1. Klassen
NEU!
Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie das Anschreiben des Gesundheitsamtes. Füllen Sie das Formular (Elternfragebogen zur Schuleingangsuntersuchung) aus und bringen Sie es bitte mit.
Sehr geehrte Eltern,
bitte denken Sie daran, alle notwendigen Formulare bereits ausgefüllt (!!! Es besteht nicht die Möglichkeit erst während der Anmeldung die Formulare auszufüllen !!!) und unterzeichnet bzw. alle weiteren erforderlichen Unterlagen mitzubringen (PA, Geburtsurkunde, Kopie Impfbuch (Masernschutz) etc.- gleich in Kopie).
Beachten Sie unbedingt die hier aufgeführten Hinweise, damit eventuell entstehende Wartezeiten aufgrund der aktuellen Situation so gering wie möglich gehalten werden können.
Informationen zum Masernschutz
Informationen zum Masernschutzgesetz
Zum Schutz der individuellen und der öffentlichen Gesundheit sieht das Gesetz u.a. vor, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (wozu insbesondere Schulen gehören) betreut werden oder dort tätig sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz oder aber eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen. Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen.
Bereits ab dem 01.03.2020 dürfen Personen in Schulen nur noch dann neu tätig werden, wenn eine hinreichende Immunisierung nachgewiesen wurde oder eine gesetzlich bestimmte Ausnahme (vor dem 01.01.1971 Geborene; Kontraindikation) vorliegt. Die Schulleitung hat dies zu kontrollieren; ihr ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Das Gleiche gilt für das Schulträgerpersonal und dessen Vertragspartner, die regelmäßig Kontakt zu den SchülerInnen haben sowie EinzelfallhelferInnen.
Für den hier genannten Personenkreis gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2021 zur Erbringung des Nachweises.