Herzlich Willkommen!
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Besucher,
Wir sind eine Grundschule mit ca. 440 Kindern und 28 Lehrern und bieten ein Ganztagsangebot in offener Form an. Den Titel „Europaschule“ tragen wir seit 1999 und pflegen Schulpartnerschaften innerhalb Europas. mehr
Aktualisiert am 24.02.2020
Bitte beachten Sie folgende Elterninformationen- und briefe zur kommenden Schulwoche:
📩 Elterninfo Wechselunterricht
Ergänzung zum Tragen von medizinischen Masken/ Seite des MBJS Brandenburg:
Klick hier: Alle müssen medizinische Masken tragen - wenige Ausnahmen
Bitte informieren Sie den Klassenlehrer unbedingt schriftlich, falls Ihr Kind nach dem Unterricht allein nach Hause geht oder abgeholt wird.
Wenn Ihr Kind abgeholt wird, verabreden Sie bitte einen Treffpunkt an einem der drei Schulhoftore.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, ob es am Mittagessen teilnimmt oder nicht und bestellen Sie ggf. das Essen.
📌 Woche vom 22.02.2021 - 26.02.2021
Mo, Di, Mi - Gruppe A/Gruppe 1
Do, Fr - Gruppe B/Gruppe 2
Woche vom 01.03.2021 - 05.03.2021
Mo, Di - Gruppe A /Gruppe 1
Mi, Do, Fr - Gruppe B/Gruppe 2
Woche vom 08.03.2021 - 12.03.2021
Mo, Di, Mi - Gruppe A/Gruppe 1
Do, Fr - Gruppe B/Gruppe 2
Woche vom 15.03.2021 - 19.03.2021
Mo, Di - Gruppe A/Gruppe 1
Mi, Do, Fr - Gruppe B/Gruppe 2
Unseren aktuellen Hygieneplan können Sie HIER sowie das Konzept für die Organisation des Schulbetriebes während der Pandemie laden.
Desweiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, das Schulhaus während der Schulzeit ohne Termin NICHT zu betreten. Sollte Ihr Kind etwas vergessen haben, können Sie gerne im Sekretariat anrufen und notfalls etwas ausrichten lassen.
Die Schulsozialarbeit ist weiter im Dienst und telefonisch (0176/16 58 22 28) und per E-Mail für Eltern und Kinder unserer Schule erreichbar.
Sehr geehrte Eltern,
auf der Homepage der Gemeinde Mühlenbecker Land finden Sie die Anträge für die Notbetreuung und die Auflistung der systemrelevanten Berufe: Seite der Gemeinde Mühlenbecker Land/Notbetreuung
Elternbrief zum Distanzlernen ab 04.01.2021
Herzlichen Dank an alle Familien, die vor Weihnachten noch ein Päckchen für den Weihnachtspäckchenkonvoi 2020 nach Osteuropa gepackt haben:
Informationen zum Masernschutz
Informationen zum Masernschutzgesetz
Zum Schutz der individuellen und der öffentlichen Gesundheit sieht das Gesetz u.a. vor, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (wozu insbesondere Schulen gehören) betreut werden oder dort tätig sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz oder aber eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen. Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen.
Bereits ab dem 01.03.2020 dürfen Personen in Schulen nur noch dann neu tätig werden, wenn eine hinreichende Immunisierung nachgewiesen wurde oder eine gesetzlich bestimmte Ausnahme (vor dem 01.01.1971 Geborene; Kontraindikation) vorliegt. Die Schulleitung hat dies zu kontrollieren; ihr ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Das Gleiche gilt für das Schulträgerpersonal und dessen Vertragspartner, die regelmäßig Kontakt zu den SchülerInnen haben sowie EinzelfallhelferInnen.
Für den hier genannten Personenkreis gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2021 zur Erbringung des Nachweises.